Haus- & Badeordnung

I. Allgemeines

Wir möchten, dass sich unsere Gäste im Verwell wohlfühlen.
Auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit ist deshalb im gesamten Badbereich zu achten.

 

II. Zweck der Haus- und Badeordnung (HBO)

  1. Die Haus- und Badeordnung (HBO) dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Verwells. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse aller Badegäste.
  2. Die HBO ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennen alle Badegäste die HBO sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Das Aufsichtspersonal des Verwells übt allen Badegästen gegenüber das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist selbst unter Vorbehalt einer Beschwerde Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die HBO verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Verwells ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  4. Für die Benutzung der Sauna gilt entsprechend die Saunaordnung ergänzend.

 

III. Badegäste

  1. Die Benutzung des Verwells steht allen frei. Der Zutritt in den Badbereich ist Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen/Alkohol) stehen, die Tiere mit sich führen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes bzw. an Hautveränderungen, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können, oder offenen Wunden leiden.
  2. Kinder unter sieben Jahren dürfen das Verwell nur in Begleitung Erwachsener betreten, denen dort die Aufsichtspflicht über die Kinder obliegt.
  3. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Nichtschwimmer/innen, Menschen mit geistiger Behinderung sowie Menschen, die an Anfallskrankheiten leiden, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer mindestens 18 Jahre alten verantwortlichen Person gestattet.

 

IV. Eintritt

  1. Die Benutzung der Einrichtungen des Verwells, mit Ausnahme des Foyers und des Trockenrestaurants, ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
  2. Kinder bis drei Jahre sowie Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen haben freien Eintritt.
  3. Die Mitarbeiter des Verwells sind berechtigt, sich beim Kauf einer ermäßigten Eintrittskarte den Personalausweis oder eine andere Legitimation vorlegen zu lassen.
  4. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise (Ausnahme: Wertkarte) wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust oder Beschädigung der Eintrittskarten wird eine Entschädigung von 10 € erhoben.
  5. Bei Verlust einer Wertkarte kann diese sofort gesperrt werden. Gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10 € wird eine neue Wertkarte ausgestellt und das Guthaben der verlorenen Karte übertragen.
  6. Für verlorene Saunaarmbänder/Saunatransponder wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust wird eine Gebühr von 50 € bei Erwachsenen und 15 € bei Kindern erhoben.

 

V. Betriebs- und Badezeiten

  1. Die Öffnungszeiten sind im Foyer durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Die Badleitung kann bei starkem Besuch oder aus anderen Gründen (Unfall, Gewitter) allgemein oder für bestimmte Bereiche die Badezeiten einschränken. Bei besonderen Anlässen (Veranstaltungen usw.) können die Badezeiten verlängert oder verkürzt bzw. bestimmte Bereiche von der HBO entbunden werden.
  3. Den Badegästen steht keine Entschädigung für den Fall zu, wenn einzelne Becken oder Abteilungen aus irgendeinem Grund geschlossen werden müssen.
  4. Die Benutzung der einzelnen Bäder des Verwells kann je nach Tarif zeitlich begrenzt sein. Die Badezeit richtet sich nach dem gezahlten Eintrittspreis. Bei Überschreitung der bezahlten Badezeit besteht eine Nachzahlungspflicht. Die Badezeiten schließen das Aus- und Ankleiden ein.
  5. Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsschluss.
  6. Der Umkleidebereich schließt eine halbe Stunde nach Badeschluss.

 

VI. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Geld oder Wertgegenstände und abgelegte Kleidung selbst dann, wenn sie in einem Garderobenschrank eingeschlossen ist.
    Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Schließfaches werden keine Verwahrungsverpflichtungen begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken und Schließfächern insbesondere diese zu schließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  3. Bei Verlust des Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssels wird ein Pauschalbeitrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

 

VII. Badbenutzung und Verhalten im Bad

  1. Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  2. Nichtschwimmer/innen dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Beckens benutzen. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.
  3. Bei Benutzung der Riesenrutsche sind die Hinweise auf den gesonderten Beschilderungen genau zu beachten.
  4. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
  5. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
  6. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  7. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  8. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
  9. Die Verwendung von Seife, Shampoo, Einreibemitteln usw. außerhalb der Duschräume sowie jegliche Verunreinigung des Wassers sind nicht gestattet.
  10. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.
  11. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist aus hygienischen Gründen im Hallenbad nur in dem dafür vorgesehenen Bereich vor dem Hauptrestaurant und vor dem Eingang zum Saunabereich gestattet. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im Verwell nicht benutzt werden.
  12. Zusätzlich dürfen in der Haupt- und Saunagastronomie keine mitgebrachten Speisen/Getränke verzehrt werden.
  13. Den Badegästen ist es untersagt
    • Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte usw. zu benutzen.
    • Tiere mitzubringen.
    • Waffen oder waffenähnliche Produkte mitzuführen.
  14. Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Bekleidung in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.
  15. Den Garderobenschrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Schränke nur bedingt aufbruchsicher sind. Für die Verwahrung von Wertgegenständen sind sie ungeeignet. Der Verlust eines Garderobenschlüssels ist wegen der Diebstahlgefahr dem Aufsichtspersonal sofort zu melden. Wird der Schlüssel nicht mehr wiedergefunden, so sind an der Kasse gegen Quittung für Ersatzbeschaffung 20 € zu hinterlegen, die nach Wiederauffinden des Schlüssels zurück erstattet werden.
  16. Nach dem Ende der Öffnungszeit noch verschlossene Schränke und Schließfächer werden vom Badpersonal geöffnet. Sich dort befindende Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt.
  17. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  18. Die Benutzung von Schwimmflossen und Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Schwimm- und Taucherbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
  19. Die Benutzung von Meerjungfrauen- und Monoflossen ist im gesamten Bad untersagt.
  20. Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Verwell nur mit besonderer Zustimmung durch das Badpersonal gestattet.
  21. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden vom Badpersonal gern entgegengenommen, denn sie helfen, die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Es steht allen Badegästen frei, sich auch mündlich oder schriftlich an die Badleitung zu wenden.

 

VIII. Besondere Bestimmungen für das Freibad

  1. Die Benutzung des Freibades ist auf die sommerliche Badesaison beschränkt.
  2. Die Öffnungszeiten sind im Foyer durch Aushang bekannt gegeben. Die Badleitung behält sich vor, z. B. in Abhängigkeit vom Wetter oder zu besonderen Anlässen (z. B. Veranstaltungen) die Öffnungszeiten zu verändern. In diesen Fällen bestimmt das Badpersonal den Schluss der täglichen Badezeit durch Ausruf.
  3. Die Sprunganlage darf nur von geübten Schwimmern genutzt werden. Das Springen von den 5 m-, 7,5 m-und 10 m-Plattformen des Sprungturmes ist nur Schwimmern/Schwimmerinnen erlaubt, die entsprechende Fähigkeiten im Springen besitzen. Aus Gründen der Sicherheit wird der Sprungturm ausschließlich vom Badpersonal freigegeben. Beim Springen darf sich immer nur eine Person auf dem Sprungturm aufhalten.
  4. Für Ball- und Bewegungsspiele stehen verschiedene Bereiche der Anlage offen. Die Ausübung dieser Spiele ist ausschließlich diesen Bereichen vorbehalten.
  5. Tageseintrittskarten berechtigen nur zu einem einmaligen ununterbrochenen Besuch des Bades.

 

IX. Präambel Ergänzung der Haus- und Badeordnung zu Pandemie-Zeiten

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Verwell-Erlebnisbades von 2019 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Bade  ordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß §2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung (siehe DGfdB R 94.17) Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z.B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung - gegenüber sich selbst und anderen - durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

Absatz 1: Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

1. Die Begleitung durch eine erwachsene Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

2. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z.B. Wasserrutschen oder Sprunganlagen sind zu beachten.
3. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z.B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen bzw. des Liegemobiliars.
4. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
5. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an den Fahrradständern und auf dem Parkplatz.
6. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
7. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
8. Nutzer:innen, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
9. Auf allen Verkehrswegen, im Eingangs- bzw. Umkleidebereich, sowie im gesamten Gastronomiebereich besteht generelle Maskenpflicht (Gäste ab 14 Jahren FFP2, bei Kindern von 6 bis 14 Jahren reicht eine einfache Maske). Ausgenommen hiervon ist der direkte Weg zu den Becken.
10. Die Weigerung, im Bad eine entsprechende Maske zu tragen führt zum Ausschluss von der Nutzung. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.

 

Absatz 2: Allgemeine Hygienemaßnahmen

1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
2. Mund-Nase-Bedeckungen müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.
3. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
4. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
5. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
6. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).

 

Absatz 3: Maßnahmen zur Abstandswahrung

1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z.B. 2er-Regelung, Abstand 1,5m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
2. Die Beschilderung der einzelnen Sanitär- und Umkleidebereiche ist zu beachten.
3. In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die aufgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
4. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
5. Wenn Bahnleinen gespannt sind, darf jede Bahn nur in eine Richtung genutzt werden (Kreisverkehr).
6. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisungen des Personals.
7. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.
8. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,5m) zum Ausweichen.
9. Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.
10. Halten Sie sich an die Wegeregelungen, Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

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